Kinder- und Jugendliche endlich angemessen bei der Planung der Jugendhilfe beteiligen
Der Zeitraum der aktuell gültigen Jugendhilfeplanung (2017 — 2020) im Landkreis Görlitz nähert sich dem Ende und die Verwaltung des Landkreises beginnt mit der Planung für die folgenden Jahre. Hierbei sieht der Gesetzgeber die Beteiligung der eigentlichen Zielgruppen der Jugendhilfe vor, die Kinder und Jugendlichen. Sebastian Schwalbe, Kreistagskandidat der LINKEN und Sozialpädagoge dazu. “Erneut ist auch diesmal keine ausreichende, gezielte und systematische Beteiligung der Jungen Menschen bei Erstellung des Plans zu erkennen. Dies ist besonders tragisch, da neben dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auch die Sächsische Gemeindeordnung eben dies seit der Änderung im letzten Jahr vorsieht. Hierzu heißt es in § 47a SächsGemO und § 43a SächsLKrO: „Die Gemeinde / der Landkreis soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde / der Landkreis geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Wir als LINKE fordern deshalb, die Kinder- und Jugendlichen endlich angemessen bei der Erstellung der Jugendhilfeplanung zu beteiligen. Insbesondere gilt dies auch bereits bei der Feststellung des Bedarfes, denn hier sind die jungen Menschen die besten Experten ihrer Lebenswelten.