Kinder- und Jugendliche endlich angemessen bei der Planung der Jugendhilfe beteiligen

Der Zeitraum der aktuell gülti­gen Jugend­hil­fe­pla­nung (2017 — 2020) im Land­kreis Gör­litz nähert sich dem Ende und die Ver­wal­tung des Land­kreis­es begin­nt mit der Pla­nung für die fol­gen­den Jahre. Hier­bei sieht der Geset­zge­ber die Beteili­gung der eigentlichen Ziel­grup­pen der Jugend­hil­fe vor, die Kinder und Jugendlichen. Sebas­t­ian Schwalbe, Kreistagskan­di­dat der LINKEN und Sozialpäd­a­goge dazu. “Erneut ist auch dies­mal keine aus­re­ichende, gezielte und sys­tem­a­tis­che Beteili­gung der Jun­gen Men­schen bei Erstel­lung des Plans zu erken­nen. Dies ist beson­ders tragisch, da neben dem Kinder- und Jugend­hil­fege­setz auch die Säch­sis­che Gemein­de­ord­nung eben dies seit der Änderung im let­zten Jahr vor­sieht. Hierzu heißt es in § 47a Sächs­Ge­mO und § 43a Säch­sLKrO: „Die Gemeinde / der Land­kreis soll bei Pla­nun­gen und Vorhaben, die die Inter­essen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessen­er Weise beteili­gen. Hierzu soll die Gemeinde / der Land­kreis geeignete Ver­fahren entwick­eln und durch­führen.“

Wir als LINKE fordern deshalb, die Kinder- und Jugendlichen endlich angemessen bei der Erstel­lung der Jugend­hil­fe­pla­nung zu beteili­gen. Ins­beson­dere gilt dies auch bere­its bei der Fest­stel­lung des Bedar­fes, denn hier sind die jun­gen Men­schen die besten Experten ihrer Lebenswel­ten.