Görlitz barrierefrei — Inklusiv denken und handeln
Die Stadt Görlitz soll für alle Menschen erlebbar und nutzbar sein. Die Europastadt Görlitz-Zgorzelec hat sich auf der Grundlage der 2006 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zur inklusiv gestalteten Gesellschaft verpflichtet. Inklusion und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung bilden ein Querschnittsthema, welches nahezu alle Lebensbereiche umfasst. Viele Menschen in der Stadt sind von Behinderungen und chronischen Krankheiten betroffen. In der Vergangenheit scheiterten notwendige und mögliche Verbesserungen für diese Personengruppe in der Stadt an Unwissenheit oder an vermeintlichen Sparzwängen. Wir möchten diesen Menschen den Zugang zu allen Bereichen der Stadt ermöglichen. Auch Menschen mit Behinderung haben das Recht ein selbstständiges Leben führen zu können. Teilhabe bedeutet, dass Menschen umfassend, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Diese Teilhabe für alle kann gelingen, wenn die strukturellen Rahmenbedingungen vorhanden sind und wenn in der Gesellschaft ein Bewusstsein für die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung vorhanden ist. Leben gemeinsam zu gestalten ist eine Bereicherung für alle und macht unsere Stadt bunter und vielfältiger.
Dazu gehört es unter anderem auch, Amts- und Behördenangelegenheiten so selbstständig wie möglich zu erledigen. Formulare und Internetpräsenz der Stadt müssen in leichter Sprache verfügbar sein.
Deshalb steht DIE LINKE für:
- die Erstellung eines Teilhabeplans für die Stadt Görlitz. Dieser soll Handlungsempfehlungen für gleichberechtigte und umfassende Lebensbedingungen in unserer Stadt enthalten
- die Stärkung des Behindertenbeirates
- den barrierefreien Zugang zu allen Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten der Stadtverwaltung, einschließlich der Wahllokale
- Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben
- Barrierefreie Wohnungen in allen Stadtteilen zu erschwinglichen Mieten
- die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV durch die flächendeckende Einführung von Fahrzeugen mit Niederflurtechnik und die entsprechende Anpassung der Haltestellen
- die Erarbeitung eines Blindenleitsystems, die Kennzeichnung von Stufen und anderen Hindernissen mit Signalfarben sowie die Ausstattung von Straßenquerungen mit akustischen Ampeln.
- ein Netz barrierefreier öffentlicher Toiletten